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Die Grundfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen. Der entscheidende Unterschied ist allerdings, dass die Grundfähigkeitsversicherung auf den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten ausgerichtet ist. Diese Grundfähigkeiten sind in einem, dem Vertrag zu Grunde liegenden Katalog genauu gefiniert. Wichtige Grundfähigkeiten sind z. B. sehen, sprechen, Gebrauch der Hände, sich orientieren, knien, stehen, bücken, sitzen, Treppen steigen, Arme bewegen, greifen, heben, tragen und Auto fahren. Bei Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung legt der Versicherer einen klar definierten Leistungskatalog vor, in dem genau festgehalten ist, wann eine Grundfähigkeit als verloren anzusehen ist. Die Grundfähigkeits - versicherung ist gerade solchen Personengruppe zu empfehlen, die nicht von einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden, wie z.B. Sportler, Polizisten, Kinder, Soldaten und Hausfrauen.
